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Führerscheine – Bild – F

wordpressadmin | 18. Mai 2015

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    4020 Linz

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Impressum


Fahrschule NOHA | Linz - St. Martin | Inhaber Michael Schönbaß
Goethestraße 13 | 4020 Linz
Tel.: 0732/770283 | E-Mail: team@fahrschule-noha.at

Aufsichtsbehörde:
Bundespolizeidirektion Linz,
Fachverband der Fahrschulen Österreich
UID: ATU 64493177

webdesign © Lisa Friedrich

Unsere Kooperationspartner:
Mehrphasenausbildung

Sie ist seit 1.1.2003 für alle Führerscheinkandidaten der Klassen A, B und L17 vorgeschrieben. Es müssen innerhalb des ersten Jahres nach Ausstellung des Führerscheins (praktischer Prüfung), 3 Termine beachtet werden (bei L17 und A sind es 2 Termine), die in den folgenden Zeiten absolviert werden müssen:

 

Klasse
1. Feedbackfahrt
A
entfällt
B
2. bis 4. Monat
L17
entfällt

 

Klasse
Fahrsicherheitstraining
A
2. bis 12. Monat
B
3. bis 9. Monat
L17
entfällt

 

Klasse
2. Feedbackfahrt
A
4. bis 14. Monat
B
6. bis 12. Monat
L17
6. bis 12. Monat

Nach bestandener Führerscheinprüfung bekommst du von uns einen Infozettel. Auf diesem findest du auch die Termine deiner Mehrphasenausbildung. Nach Absprache mit unserer Bürodame, reserviert sie dir gerne zeitgerechte Termine in den oben angegebenen Zeitperioden, welche sofort nach dem absolvieren in das Zentrale Führerscheinregister eingetragen werden.

Übrigens: Auch wenn du bei einer anderen Fahrschule den Schein gemacht hast, kannst du bei uns die Feedbackfahrten machen!

Aber Achtung! Wenn du diese Termine ignorierst, ist nach einer Frist von 2 x 4 Monaten der Schein wieder weg!

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Deine L17 Ausbildung

Der L17 Schein ist eine super Führerscheinausbildung, die allerdings etwas Zeit und coole Begleiter erfordert.

Mit 15 1/2 darfst du bereits mit der Ausbildung beginnen und nach dem Theoriekurs musst du, mit maximal 2 Begleitern die ein „Naheverhältnis“ zum Bewerber haben und 7 Jahre im Führerscheinbesitz sind, 3000 km fahren, die du mit einem Fahrtenprotokoll nachweist. Nach jeweils 1000 km ist eine Kontrollfahrt mit einem Fahrlehrer erforderlich. Zwischen den einzelnen Kontrollfahrten müssen mindestens 14 Tage liegen.

Die L17 Fahrten dürfen nur in Österreich gefahren werden. Für Fahrer und Begleiter gilt ein Alkoholgrenzwert von max. 0,1 Promille.

Die PC Prüfung kann sofort nach dem Theoriekurs abgelegt werden. Die praktische Prüfung für BL17 ist dann ab dem 17. Geburtstag möglich. A1 praktisch ist ab dem 16. Geburtstag möglich und A2 ab dem 18. Geburtstag.

Der L17 Schein gilt dann in ganz Österreich, Deutschland, Dänemark, England und Nordirland. Ab 18 Jahren darfst du dann natürlich überall fahren. Deine Führerscheinprobezeit beträgt 3 Jahre.

Ist doch super – mit 17 alleine Autofahren, oder?
Aber nicht vergessen: du übernimmst auch Verantwortung!

Seit 2013: Der Motorradschein A1 und A2 kann gleich mit dem L17 mitgemacht werden und ebenfalls neu, auch anschließend an den Kurs die Theorieprüfungen abgelegt werden! LKW – Schein ist aber erst mit 18 möglich.

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